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Tempo 30 Bern: Wo neue Zonen gelten und was Autofahrer beachten müssen

Tempo 30 Bern: Ab Herbst 2026 gelten auf acht weiteren Strassenabschnitten neue Tempolimiten. Wo die Zonen liegen, warum die Stadt handelt und welche Regeln und Bussen Autofahrer jetzt beachten müssen.

Inhaltsverzeichnis

Ab Herbst 2026 soll Tempo 30 Bern auf acht weiteren Strassenabschnitten prägen, darunter zentrale Verbindungen vom Bahnhof über den Aargauerstalden bis zur Stadtgrenze Richtung Ostermundigen. Der Berner Gemeinderat hat für Projektierung und Umsetzung 295’000 Franken bewilligt; vor der Einführung werden verkehrstechnische Gutachten erstellt und die konkreten Lösungen mit BERNMOBIL sowie den Blaulichtorganisationen abgestimmt, berichtet BERN online unter Berufung auf die Stadt Bern.

Betroffen sind nicht nur kleine Quartierstrassen. Mehrere Abschnitte gehören zu städtischen Hauptachsen oder zum regionalen Basisnetz und übernehmen deshalb eine wichtige Funktion für Busverkehr, Einsatzfahrzeuge und den motorisierten Individualverkehr. Genau aus diesem Grund spricht die Stadt von geplanten Tempo-30-Abschnitten und nicht davon, dass auf allen genannten Strecken bereits Tempo 30 gilt: Die Umsetzung ist nach dem veröffentlichten Zeitplan erst ab Herbst 2026 vorgesehen.

Für Autofahrer zählt bis zur tatsächlichen Umstellung weiterhin die vor Ort signalisierte Höchstgeschwindigkeit.

Wo in Bern die acht neuen Tempo-30-Abschnitte geplant sind

Das vierte Tempo-30-Paket der Stadt umfasst acht räumlich klar abgegrenzte Projekte. Die Spannweite reicht von der Schanzenstrasse unmittelbar beim Bahnhof bis zur Eymattstrasse am westlichen Stadtrand. Auf der offiziellen Übersichtskarte kennzeichnet die Stadt diese Projekte separat von bereits bestehenden Niedriggeschwindigkeitsabschnitten und früher gestarteten Planungen.

Strasse oder AchseGeplanter Tempo-30-Abschnitt
OstermundigenstrasseLaubeggstrasse bis Gemeindegrenze Ostermundigen
SchanzenstrasseFalkenplatz bis Bubenbergplatz
AargauerstaldenViktoria-/Laubeggstrasse bis Nydeggbrücke
Grosser Muristalden / Muristrasse NordSchosshaldenstrasse bis Nydeggbrücke
Brunnadernstrasse NordThunstrasse bis Elfenstrasse
SchlossstrasseEuropaplatz bis Loryplatz
Effingerstrasse OstBelpstrasse bis Hirschengraben
Eymattstrasse NordKornweg bis Eymattstrasse 15

Die Liste zeigt, dass die neuen Tempo-30-Zonen Bern nicht als geschlossenes Gebiet entstehen. Es handelt sich um einzelne Abschnitte über mehrere Stadtteile hinweg. Besonders relevant für den Alltagsverkehr sind die Schanzenstrasse zwischen Falkenplatz und Bubenbergplatz, die Effingerstrasse zwischen Belpstrasse und Hirschengraben sowie die Ostermundigenstrasse bis zur Gemeindegrenze.

Auch die Ost-West-Verbindung über die Schlossstrasse gehört zum Paket. Dort ist Tempo 30 zwischen Europaplatz und Loryplatz geplant. Im Osten betrifft die Änderung unter anderem die Achse vom Grossen Muristalden über den nördlichen Teil der Muristrasse bis zur Schosshaldenstrasse.

„Auf acht zusätzlichen Strassenabschnitten soll künftig eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundekilometern gelten.“ (Gemeinderat der Stadt Bern, Medienmitteilung vom 5. März 2026)

Warum Bern das Geschwindigkeitslimit auf Hauptachsen senken will

Der Gemeinderat begründet das Paket mit Verkehrssicherheit, sichereren Schulwegen, weniger Strassenlärm, geringeren Abgasbelastungen und einer höheren Wohnqualität. Das Vorgehen ist nicht neu: Vergleichbare Tempo-30-Pakete beschloss die Stadt bereits 2018, 2020 und 2022. Das 2026 verabschiedete Paket ist die vierte Etappe dieser Strategie.

Die Lage der neuen Projekte macht die Planung allerdings komplexer. Auf mehreren Achsen verkehren Busse, andere sind für die Zufahrt von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdiensten relevant. Deshalb soll das Geschwindigkeitslimit Bern nicht allein durch neue Signale umgesetzt werden; zunächst muss für jeden Abschnitt geprüft werden, welche Verkehrsführung verhältnismässig ist.

Die Stadt nennt dabei drei operative Ziele:

  1. Tempo 30 so auszugestalten, dass die Verkehrssicherheit verbessert wird.
  2. Den Verkehrsfluss auf den betroffenen Hauptachsen möglichst aufrechtzuerhalten.
  3. Zusätzliche Fahrzeitverluste für BERNMOBIL und Blaulichtorganisationen möglichst klein zu halten.

Der Beschluss über den Projektierungskredit bedeutet deshalb nicht, dass alle acht Abschnitte gleichzeitig oder ohne weitere technische Prüfung umsignalisiert werden.

Was die Zusammenarbeit mit BERNMOBIL bedeutet

Der öffentliche Verkehr wird bereits während der Projektierung einbezogen. Das ist auf Strecken mit dichtem Busverkehr relevant, weil eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit je nach Haltestellenabstand, Lichtsignalanlagen und Verkehrsbelastung Auswirkungen auf die Fahrzeit haben kann. Die Stadt formuliert als gemeinsames Ziel ausdrücklich, den Verkehrsfluss zu gewährleisten und Fahrzeitverluste zu minimieren.

Dasselbe gilt für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste. Die Blaulichtorganisationen sind nach Angaben des Gemeinderats wie bei früheren Tempo-30-Paketen in die Planung eingebunden. Konkrete technische Massnahmen für jeden der acht Abschnitte wurden in der Mitteilung vom März noch nicht abschliessend ausgewiesen.

Ziel sei es, den „Verkehrsfluss zu gewährleisten und Fahrzeitverluste zu minimieren“. (Stadt Bern zur Projektierung mit BERNMOBIL und Blaulichtorganisationen)

Ab wann Tempo 30 tatsächlich gilt

Für Autofahrer ist der Zeitplan entscheidend. Der Gemeinderat kündigte die Umsetzung der Tempo-30-Abschnitte Bern ab Herbst 2026 an. „Ab Herbst“ ist jedoch kein einheitliches Startdatum für sämtliche acht Strassen: Zuerst folgen die verkehrstechnischen Gutachten und die daraus abgeleitete Projektierung.

Damit gilt eine einfache praktische Regel: Massgebend ist die Signalisation auf der jeweiligen Strasse. Solange ein Abschnitt noch mit Tempo 50 signalisiert ist, bleibt dort dieses Limit verbindlich. Sobald die neue Höchstgeschwindigkeit ausgeschildert ist, gilt Tempo 30 ab dem entsprechenden Signal beziehungsweise innerhalb des signalisierten Bereichs nach den schweizerischen Verkehrsregeln. Die allgemeinen Geschwindigkeitsvorschriften des Bundes nennen innerorts grundsätzlich 50 km/h, sofern kein anderes Limit signalisiert ist. Die acht Projekte sollten deshalb nicht mit einer sofortigen, flächendeckenden Umstellung der ganzen Stadt verwechselt werden. Der offizielle Plan zeigt ausdrücklich einzelne Projektabschnitte und unterscheidet zwischen bestehenden Limiten, bereits laufenden Planungen und dem neuen vierten Paket.

Besonders auf gewohnten Pendlerstrecken kann sich das zulässige Tempo nach der Umsignalisation innerhalb kurzer Distanz ändern.

Welche Bussen bei Tempo 30 in der Schweiz drohen

Mit der Einführung einer niedrigeren Höchstgeschwindigkeit ändern sich nicht die schweizweit geltenden Sanktionsregeln, wohl aber die Geschwindigkeit, ab der eine Überschreitung vorliegt. Entscheidend ist nach Abzug der vorgeschriebenen Messtoleranz die rechtlich relevante Überschreitung des signalisierten Limits. Der Bund weist ausdrücklich darauf hin, dass der Sicherheitsabzug von Messart und gemessener Geschwindigkeit abhängt. Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts sieht die eidgenössische Ordnungsbussenverordnung bei geringeren Verstössen feste Beträge vor. Bereits 1 bis 5 km/h über dem erlaubten Limit kosten nach Sicherheitsabzug 40 Franken. Bei höheren Überschreitungen steigen die Sanktionen; ab einem bestimmten Umfang erfolgt keine einfache Ordnungsbusse mehr, sondern ein ordentliches Verfahren.

Bei deutlich zu hoher Geschwindigkeit kommen zusätzlich Administrativmassnahmen hinzu. Laut dem offiziellen Informationsportal ch.ch führt eine Überschreitung innerorts um 16 bis 20 km/h grundsätzlich zu einer Verwarnung. Bei 21 bis 24 km/h zu viel droht mindestens ein Monat Führerausweisentzug, ab 25 km/h mindestens drei Monate. Wiederholte Verstösse können zu längeren Entzügen führen.

Für die Busse Tempo 30 Schweiz ist damit nicht entscheidend, ob die betreffende Strasse früher Tempo 50 hatte. Sobald Tempo 30 rechtsgültig signalisiert ist, wird die Überschreitung gegenüber dieser neuen Höchstgeschwindigkeit berechnet. Wer eine bislang vertraute Strecke automatisch mit dem früheren Tempo fährt, kann deshalb bereits bei derselben tatsächlichen Fahrgeschwindigkeit in eine deutlich höhere Überschreitung geraten.

Die wichtigsten Schwellen innerorts:

  • 1 bis 5 km/h zu schnell: Ordnungsbusse von 40 Franken.
  • 16 bis 20 km/h zu schnell: zusätzlich zum Strafverfahren grundsätzlich Verwarnung im Administrativverfahren.
  • 21 bis 24 km/h zu schnell: mindestens ein Monat Führerausweisentzug.
  • ab 25 km/h zu schnell: mindestens drei Monate Führerausweisentzug.
  • als Raserdelikt gilt innerorts grundsätzlich eine Überschreitung um mindestens 40 km/h; dafür sieht der Bund erheblich schärfere straf- und führerausweisrechtliche Folgen vor.

Fragen und Antworten zu Tempo 30 in Bern

Wo wird 2026 in Bern neu Tempo 30 geplant?

Geplant sind acht Abschnitte auf der Ostermundigenstrasse, Schanzenstrasse, am Aargauerstalden, auf Grossem Muristalden/Muristrasse Nord, Brunnadernstrasse Nord, Schlossstrasse, Effingerstrasse Ost und Eymattstrasse Nord. Die genauen Grenzen der Abschnitte hat die Stadt in ihrer Medienmitteilung und auf einer offiziellen Übersichtskarte veröffentlicht.

Wann gelten die neuen Tempolimiten?

Die Umsetzung ist ab Herbst 2026 geplant. Ein gemeinsames Datum für alle acht Abschnitte nennt die Stadt bislang nicht; vor der Umsetzung werden verkehrstechnische Gutachten erstellt. Entscheidend bleibt die jeweils vor Ort gültige Signalisation.

Gilt damit in ganz Bern Tempo 30?

Nein. Das vierte Paket betrifft acht definierte Abschnitte. Daneben bestehen bereits weitere Tempo-30- und Tempo-20-Bereiche, während auf anderen Hauptachsen höhere Geschwindigkeitslimiten gelten. Der offizielle Stadtplan stellt diese Regime getrennt dar.

Warum sind auch Hauptachsen betroffen?

Die Stadt verbindet die Temporeduktion mit Zielen bei Verkehrssicherheit, Schulwegsicherheit, Lärm, Abgasen und Wohnqualität. Weil mehrere betroffene Strassen zugleich wichtige Verkehrs- und ÖV-Funktionen haben, werden BERNMOBIL und Blaulichtorganisationen in die Projektierung einbezogen.

Was kostet das neue Tempo-30-Paket?

Der Gemeinderat bewilligte 295’000 Franken für Projektierung und Umsetzung der acht Abschnitte. Der Betrag umfasst damit nicht nur die spätere Signalisation, sondern auch die vorbereitende Planung des Pakets.

Was müssen Autofahrer jetzt konkret beachten?

Bis zur Umsignalisation gilt weiterhin das jeweils ausgeschilderte Tempolimit. Nach Einführung von Tempo 30 sollte insbesondere auf Übergänge zwischen Tempo 50 und Tempo 30 geachtet werden, weil sich die rechtlich relevante Überschreitung immer nach dem aktuell signalisierten Limit richtet. Für Kontrollen und Sanktionen gelten die bundesrechtlichen Regeln.

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